
Die Garantiezeiträume beginnen ab dem Kaufdatum. Diese Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer von einem autorisierten KTM-Händler gewährt unter Ausschluss von Käufen über Internet-Versteigerungen. Wenn ein Garantiefall eintritt, hat KTM die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen das defekte Bauteil zu reparieren oder zu ersetzen. Nicht defekte Bauteile werden lediglich auf Kosten des Garantienehmers ersetzt. Verschleißteile sind, sofern sie durch normale Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind, von der Garantie ausgenommen. Diese Teile sind im Einzelnen: Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen, Lack, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Sattel, Griffe, Reifen, Lenker, Vorbau, Sattelstütze, Lager und Dichtungen beweglicher Teile, Ritzel, Kettenräder, Schaltungsrollen, Brems- und Schaltungszüge sowie Leuchtmittel. KTM kann für Schäden durch Um- oder Anbau von für den jeweiligen Fahrradtyp ungeeignetem Zubehör und unsachgemäßen Gebrauch keine Garantie übernehmen.
Am Ende der
Bedienungsanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll,
das nach Kenntnisnahme und Unterschrift
durch den Käufer in Kopie beim Fachhändler zur Ablage in
der Kundendatei verbleibt. Dieses
Übergabeprotokoll sollte bei Eintritt eines Garantiefalls
zusammen mit dem defekten Rad oder Bauteil
vorgewiesen werden. Es gilt als Verkaufsnachweis, ohne den
keine Reklamation möglich ist.
Die Garantie gilt grundsätzlich weltweit. Zur Geltendmachung der Garantieansprüche gehen Sie mit dem Garantieschein zu Ihrer Verkaufsstelle. Der Händler wird dann das Nötige veranlassen. Ist dies nicht möglich, kontaktieren Sie bitte den nationalen KTM-Importeur. Ein Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn Veränderungen an der Original-Konstruktion oder Ausstattung vorgenommen wurden oder das Rad unter nicht bestimmungsgemäßen Bedingungen verwendet wurde. Mit dieser Garantie gewährt KTM eine freiwillige Herstellergarantie. Zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.